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Baugenehmigung im Schwalm-Eder-Kreis: das zuständige Bauamt

Landkreis · Hessen · Stand 13.10.2026

  • 180.071Einwohner
  • 1.539,0km²
  • 27Gemeinden
  • Homberg (Efze)Sitz

Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Untere Bauaufsichtsbehörde ist in kreisfreien Städten, Sonderstatus-Städten und Gemeinden mit übertragener Bauaufsicht der Gemeindevorstand, in den Landkreisen der Kreisausschuss. Sonderstatus-Städte und weitere Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen ist, sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Online-Angebot

Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.

Website Schwalm-Eder-Kreis

Profil laut Gemeindeverzeichnis

Einwohner je km²: 117 (in Hessen 302). Der Schwalm-Eder-Kreis ist deutlich dünner besiedelt als der Durchschnitt. Schwarzenborn ist mit 1.086 Einwohnern die kleinste der 27 Gemeinden, der Median liegt bei 5.347.

Lage im Land

Der Schwalm-Eder-Kreis liegt im Nordosten von Hessen. Nach Einwohnern liegt der Schwalm-Eder-Kreis auf Rang 18 von 33 Bauaufsichtsbezirken in Hessen.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Städte und Gemeinden

Schwalmstadt (18.420), Homberg (Efze), Reformationsstadt (14.703) und Fritzlar (14.493) sind die drei größten Gemeinden.

  • Bad Zwesten
  • Borken (Hessen)
  • Edermünde
  • Felsberg
  • Frielendorf
  • Fritzlar
  • Gilserberg
  • Gudensberg
  • Guxhagen
  • Homberg (Efze), Reformationsstadt
  • Jesberg
  • Knüllwald
  • Körle
  • Malsfeld
  • Melsungen
  • Morschen
  • Neuental
  • Neukirchen
  • Niedenstein
  • Oberaula
  • Ottrau
  • Schrecksbach
  • Schwalmstadt
  • Schwarzenborn
  • Spangenberg
  • Wabern
  • Willingshausen

Was du in Hessen ohne Bauantrag bauen darfst

Häufige Fragen

Wer erteilt im Schwalm-Eder-Kreis die Baugenehmigung?

Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO.

Quellen und Stand

Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

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