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Bauamt Landkreis Limburg-Weilburg (Hessen)

Landkreis · Hessen · Stand 13.10.2026

  • 173.830Einwohner
  • 738,4km²
  • 19Gemeinden
  • Limburg an der LahnSitz

Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Limburg-Weilburg ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Untere Bauaufsichtsbehörde ist in kreisfreien Städten, Sonderstatus-Städten und Gemeinden mit übertragener Bauaufsicht der Gemeindevorstand, in den Landkreisen der Kreisausschuss. Sonderstatus-Städte und weitere Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen ist, sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Kontaktdaten

Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.

Website Landkreis Limburg-Weilburg

Bevölkerung und Fläche

Der Landkreis Limburg-Weilburg ist mit 235 Einwohnern je km² dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Hessen (302 je km²). Elbtal ist mit 2.396 Einwohnern die kleinste der 19 Gemeinden, der Median liegt bei 8.083.

Lage im Land

Der Landkreis Limburg-Weilburg liegt im Westen von Hessen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Rheinland-Pfalz, Rhein-Lahn-Kreis, sind es 19,1 km. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Limburg-Weilburg auf Rang 19 von 33 Bauaufsichtsbezirken in Hessen.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Gemeinden im Kreisgebiet

Limburg a. d. Lahn (35.938), Bad Camberg (14.268) und Hadamar (13.082) sind die drei größten Gemeinden.

  • Bad Camberg
  • Beselich
  • Brechen
  • Dornburg
  • Elbtal
  • Elz
  • Hadamar
  • Hünfelden
  • Limburg a. d. Lahn
  • Löhnberg
  • Mengerskirchen
  • Merenberg
  • Runkel
  • Selters (Taunus)
  • Villmar
  • Waldbrunn (Westerwald)
  • Weilburg
  • Weilmünster
  • Weinbach

Was du in Hessen ohne Bauantrag bauen darfst

Kurz beantwortet

Wer erteilt im Landkreis Limburg-Weilburg die Baugenehmigung?

Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO.

Wer führt das Baulastenverzeichnis?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 HBO.

Quellen und Stand

Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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