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Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Groß-Gerau?

Landkreis · Hessen · Stand 13.10.2026

  • 268.310Einwohner
  • 453,0km²
  • 14Gemeinden
  • Groß-GerauSitz

Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Groß-Gerau ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Untere Bauaufsichtsbehörde ist in kreisfreien Städten, Sonderstatus-Städten und Gemeinden mit übertragener Bauaufsicht der Gemeindevorstand, in den Landkreisen der Kreisausschuss. Sonderstatus-Städte und weitere Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen ist, sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Städte mit eigener Bauaufsicht im Kreis

Website der Verwaltung

Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.

Website Landkreis Groß-Gerau

Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis

Die Bevölkerungsdichte liegt bei 592 je km², in Hessen insgesamt bei 302. Der Landkreis Groß-Gerau ist damit dichter besiedelt als das Land. Stockstadt am Rhein ist mit 5.945 Einwohnern die kleinste der 14 Gemeinden, der Median liegt bei 15.297. Rund 24 Prozent der Einwohner leben in Städten mit eigener Bauaufsicht. Für sie ist der Kreis nicht zuständig.

Einordnung im Land

Geografisch gehört der Landkreis Groß-Gerau zum Südwesten des Landes. Nahe der Landesgrenze: Mainz in Rheinland-Pfalz liegt 17,5 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Groß-Gerau im Landesvergleich auf Platz 9.

Bauämter in der Nähe

Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:

Gemeinden im Kreisgebiet

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Rüsselsheim am Main (65.627), Mörfelden-Walldorf (31.638) und Groß-Gerau (25.388).

  • Biebesheim am Rhein
  • Bischofsheim
  • Büttelborn
  • Gernsheim
  • Ginsheim-Gustavsburg
  • Groß-Gerau
  • Kelsterbach
  • Mörfelden-Walldorf
  • Nauheim
  • Raunheim
  • Riedstadt
  • Rüsselsheim am Main eigene Bauaufsicht
  • Stockstadt am Rhein
  • Trebur

Vor der Anfrage beim Amt

Häufige Fragen

Welches Bauamt ist für Landkreis Groß-Gerau zuständig?

Der Landkreis Groß-Gerau, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO.

Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 HBO.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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