Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Offenbach?
- 358.022Einwohner
- 356,2km²
- 13Gemeinden
- DietzenbachSitz
Der Landkreis Offenbach ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Bauaufsichtsbehörde ist in kreisfreien Städten, Sonderstatus-Städten und Gemeinden mit übertragener Bauaufsicht der Gemeindevorstand, in den Landkreisen der Kreisausschuss. Sonderstatus-Städte und weitere Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen ist, sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Kontaktdaten
Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.
Bevölkerung und Fläche
Einwohner je km²: 1.005 (in Hessen 302). Der Landkreis Offenbach ist mehr als doppelt so dicht besiedelt wie der Durchschnitt. Von 13 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 28.753 Einwohner. Am kleinsten ist Mainhausen (9.483).
Lage und Größe
Der Landkreis Offenbach liegt im Süden von Hessen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Bayern, Aschaffenburg, sind es 26,5 km. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Offenbach auf Rang 2 von 33 Bauaufsichtsbezirken in Hessen.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Offenbach am Main 9,2 km
- Frankfurt am Main 12,6 km
- Landkreis Darmstadt-Dieburg 15,5 km
- Hanau 15,8 km
- Darmstadt 19,4 km
Alle 13 Gemeinden
Rodgau (45.277), Dreieich (41.692) und Langen (Hessen) (38.785) sind die drei größten Gemeinden.
- Dietzenbach
- Dreieich
- Egelsbach
- Hainburg
- Heusenstamm
- Langen (Hessen)
- Mainhausen
- Mühlheim am Main
- Neu-Isenburg
- Obertshausen
- Rodgau
- Rödermark
- Seligenstadt
Was du in Hessen ohne Bauantrag bauen darfst
- Photovoltaik und Solar: Verfahrensfrei
- Carport: Verfahrensfrei
- Dachgaube: Verfahrensfrei
Kurz beantwortet
Wer erteilt im Landkreis Offenbach die Baugenehmigung?
Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO.
Quellen und Stand
Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden