Bauamt Saale-Orla-Kreis: zuständige Bauaufsicht
- 77.341Einwohner
- 1.151,3km²
- 59Gemeinden
- SchleizSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Saale-Orla-Kreises ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Website der Verwaltung
Viele Verwaltungen bieten Termine für Bauberatung online an. Den Zugang findest du über die Startseite.
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Der Saale-Orla-Kreis ist mit 67 Einwohnern je km² dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Thüringen (130 je km²). Von 59 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 352 Einwohner. Am kleinsten ist Solkwitz (57).
Lage im Land
Der Saale-Orla-Kreis liegt im Südosten von Thüringen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Bayern, Hof, sind es 31,6 km. Unter den 22 Bezirken in Thüringen ist der Saale-Orla-Kreis der 16.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:
- Landkreis Greiz 30 km
- Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 31,3 km
- Hof 31,6 km, Bayern
- Landkreis Hof 37,1 km, Bayern
- Saale-Holzland-Kreis 37,8 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Am größten sind Pößneck (11.960), Neustadt an der Orla (8.743) und Schleiz (8.501).
- Bad Lobenstein
- Bodelwitz
- Dittersdorf
- Dreitzsch
- Döbritz
- Eßbach
- Gefell
- Geroda
- Gertewitz
- Grobengereuth
- Görkwitz
- Göschitz
- Gössitz
- Hirschberg
- Keila
- Kirschkau
- Kospoda
- Krölpa
- Langenorla
- Lausnitz b. Neustadt an der Orla
- Lemnitz
- Löhma
- Miesitz
- Mittelpöllnitz
- Moxa
- Moßbach
- Neundorf (bei Schleiz)
- Neustadt an der Orla
- Nimritz
- Oberoppurg
- Oettersdorf
- Oppurg
- Paska
- Peuschen
- Plothen
- Pörmitz
- Pößneck
- Quaschwitz
- Ranis
- Remptendorf
- Rosendorf
- Rosenthal am Rennsteig
- Saalburg-Ebersdorf
- Schleiz
- Schmieritz
- Schmorda
- Schöndorf
- Seisla
- Solkwitz
- Tanna
- Tegau
- Triptis
- Tömmelsdorf
- Volkmannsdorf
- Weira
- Wernburg
- Wilhelmsdorf
- Wurzbach
- Ziegenrück
Typische Vorhaben
- Zaun und Mauer: Verfahrensfrei
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Häufige Fragen
Wo stelle ich im Saale-Orla-Kreis einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürBO.
Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 90 ThürBO.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden