Bauamt Wülfrath: zuständige Bauaufsicht
- 20.731Einwohner
- 32,3km²
Wülfrath ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen und nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahr. Zuständig ist deshalb nicht der Kreis Mettmann, sondern die Stadt.
Rechtsgrundlage: § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
Online-Angebot
Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.
Postleitzahlen im Gebiet: 42489
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 642 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 529.
Lage im Land
Wülfrath liegt im Nordosten des Kreises Mettmann, rund 4,4 km vom Mittelpunkt des Kreises entfernt. Höhenlage laut Wikidata: rund 262 m. Unter den 216 Bezirken in Nordrhein-Westfalen ist Wülfrath der 214.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Kreis Mettmann 4,4 km
- Mettmann 5,9 km
- Velbert 6,3 km
- Heiligenhaus 6,5 km
- Haan 9,9 km
Verhältnis zum Kreis
Wülfrath stellt rund 4 Prozent der Einwohner des Kreises Mettmann. Die übrigen Gemeinden betreut Kreis Mettmann. Weitere Städte mit eigener Bauaufsicht, zum Beispiel Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld (Rheinland) und 6 weitere.
Typische Vorhaben
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
- Carport: Verfahrensfrei
- Abriss: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Häufige Fragen
Wo stelle ich in Wülfrath einen Bauantrag?
Bei der städtischen Bauaufsicht. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
Wer führt das Baulastenverzeichnis?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 BauO NRW 2018.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden