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bauamt.net

Bauamt Wülfrath: zuständige Bauaufsicht

Mittlere kreisangehörige Stadt · Nordrhein-Westfalen · Stand 13.10.2026

  • 20.731Einwohner
  • 32,3km²

Wülfrath ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen und nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahr. Zuständig ist deshalb nicht der Kreis Mettmann, sondern die Stadt.

Rechtsgrundlage: § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.

Online-Angebot

Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.

Website Wülfrath

Postleitzahlen im Gebiet: 42489

Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis

Im Verhältnis zur Fläche leben hier 642 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 529.

Lage im Land

Wülfrath liegt im Nordosten des Kreises Mettmann, rund 4,4 km vom Mittelpunkt des Kreises entfernt. Höhenlage laut Wikidata: rund 262 m. Unter den 216 Bezirken in Nordrhein-Westfalen ist Wülfrath der 214.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Verhältnis zum Kreis

Wülfrath stellt rund 4 Prozent der Einwohner des Kreises Mettmann. Die übrigen Gemeinden betreut Kreis Mettmann. Weitere Städte mit eigener Bauaufsicht, zum Beispiel Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld (Rheinland) und 6 weitere.

Typische Vorhaben

Häufige Fragen

Wo stelle ich in Wülfrath einen Bauantrag?

Bei der städtischen Bauaufsicht. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.

Wer führt das Baulastenverzeichnis?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 BauO NRW 2018.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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