Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Overath
- 26.663Einwohner
- 68,9km²
Overath ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen und nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahr. Zuständig ist deshalb nicht der Rheinisch-Bergischer Kreis, sondern die Stadt.
„die kreisfreien Städte, die Großen kreisangehörigen Städte und die Mittleren kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden“
So erreichst du die Behörde
Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.
Postleitzahlen im Gebiet: 51491
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Die Bevölkerungsdichte liegt bei 387 je km², in Nordrhein-Westfalen insgesamt bei 529. Overath ist damit dünner besiedelt als das Land.
Geografie
Vom Mittelpunkt des Rheinisch-Bergischer Kreises aus gesehen liegt Overath im Südosten (11 km). Laut Wikidata liegt Overath auf etwa 100 m Höhe. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz liegt 38,5 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt Overath im Landesvergleich auf Platz 187.
Bauämter in der Nähe
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Rösrath 7,9 km
- Rheinisch-Bergischer Kreis 11 km
- Lohmar 11,2 km
- Bergisch Gladbach 12,2 km
- Siegburg 15,6 km
Stadt und Kreis
Etwa 9 Prozent der Bevölkerung des Rheinisch-Bergischer Kreises leben in Overath. Für Gemeinden ohne eigene Bauaufsicht ist die Kreisverwaltung zuständig: Rheinisch-Bergischer Kreis. Ebenfalls selbst zuständig im Kreis: Bergisch Gladbach, Rösrath, Leichlingen (Rheinland) und eine weitere.
Vor der Anfrage beim Amt
- Photovoltaik und Solar: Verfahrensfrei
- Garage: Verfahrensfrei
- Dachgaube: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Fragen und Antworten
Welches Bauamt ist für Overath zuständig?
Die Stadt Overath als untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden