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bauamt.net

Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Overath

Mittlere kreisangehörige Stadt · Nordrhein-Westfalen · Stand 13.10.2026

  • 26.663Einwohner
  • 68,9km²

Overath ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen und nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahr. Zuständig ist deshalb nicht der Rheinisch-Bergischer Kreis, sondern die Stadt.

„die kreisfreien Städte, die Großen kreisangehörigen Städte und die Mittleren kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden“

So erreichst du die Behörde

Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.

Website Overath

Postleitzahlen im Gebiet: 51491

Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis

Die Bevölkerungsdichte liegt bei 387 je km², in Nordrhein-Westfalen insgesamt bei 529. Overath ist damit dünner besiedelt als das Land.

Geografie

Vom Mittelpunkt des Rheinisch-Bergischer Kreises aus gesehen liegt Overath im Südosten (11 km). Laut Wikidata liegt Overath auf etwa 100 m Höhe. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz liegt 38,5 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt Overath im Landesvergleich auf Platz 187.

Bauämter in der Nähe

Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:

Stadt und Kreis

Etwa 9 Prozent der Bevölkerung des Rheinisch-Bergischer Kreises leben in Overath. Für Gemeinden ohne eigene Bauaufsicht ist die Kreisverwaltung zuständig: Rheinisch-Bergischer Kreis. Ebenfalls selbst zuständig im Kreis: Bergisch Gladbach, Rösrath, Leichlingen (Rheinland) und eine weitere.

Vor der Anfrage beim Amt

Fragen und Antworten

Welches Bauamt ist für Overath zuständig?

Die Stadt Overath als untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.

Quellen und Stand

Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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