Bauamt Landkreis Landshut: zuständige Bauaufsicht
- 162.170Einwohner
- 1.347,6km²
- 35Gemeinden
- EssenbachSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Landshut ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Kontaktdaten
Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.
Fläche und Bevölkerung
Auf 1.347,6 km² kommen 162.170 Menschen, also 120 je km² gegenüber 193 im Landesschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Baierbach mit 732 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 3.962.
Wo der Bezirk liegt
Der Landkreis Landshut liegt im Südosten von Bayern. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Landshut auf Rang 17 von 96 Bauaufsichtsbezirken in Bayern.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:
- Landshut 4,3 km
- Landkreis Freising 28,1 km
- Landkreis Dingolfing-Landau 30,5 km
- Landkreis Erding 32,9 km
- Landkreis Mühldorf am Inn 38,1 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Am größten sind Ergolding (13.323), Vilsbiburg (12.237) und Essenbach (11.998).
- Adlkofen
- Aham
- Altdorf
- Altfraunhofen
- Baierbach
- Bayerbach b.Ergoldsbach
- Bodenkirchen
- Bruckberg
- Buch a.Erlbach
- Eching
- Ergolding
- Ergoldsbach
- Essenbach
- Furth
- Geisenhausen
- Gerzen
- Hohenthann
- Kröning
- Kumhausen
- Neufahrn i.NB
- Neufraunhofen
- Niederaichbach
- Obersüßbach
- Pfeffenhausen
- Postau
- Rottenburg a.d.Laaber
- Schalkham
- Tiefenbach
- Velden
- Vilsbiburg
- Vilsheim
- Weihmichl
- Weng
- Wurmsham
- Wörth a.d.Isar
Was du in Bayern ohne Bauantrag bauen darfst
Häufige Fragen
Wer erteilt im Landkreis Landshut die Baugenehmigung?
Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden