Zum Inhalt springen
bauamt.net

Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Erding

Landkreis · Bayern · Stand 13.10.2026

  • 140.127Einwohner
  • 870,7km²
  • 26Gemeinden
  • ErdingSitz

Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Erding, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.

Website der Verwaltung

Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.

Website Landkreis Erding

Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis

Der Landkreis Erding ist mit 161 Einwohnern je km² dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Bayern (193 je km²). Von 26 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 3.683 Einwohner. Am kleinsten ist Kirchberg (1.170).

Lage im Land

Der Landkreis Erding liegt im Südosten von Bayern. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Erding auf Rang 27 von 96 Bauaufsichtsbezirken in Bayern.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:

Städte und Gemeinden

Am größten sind Erding (37.171), Dorfen (14.759) und Taufkirchen (Vils) (10.652).

  • Berglern
  • Bockhorn
  • Buch a.Buchrain
  • Dorfen
  • Eitting
  • Erding
  • Finsing
  • Forstern
  • Fraunberg
  • Hohenpolding
  • Inning a.Holz
  • Isen
  • Kirchberg
  • Langenpreising
  • Lengdorf
  • Moosinning
  • Neuching
  • Oberding
  • Ottenhofen
  • Pastetten
  • Sankt Wolfgang
  • Steinkirchen
  • Taufkirchen (Vils)
  • Walpertskirchen
  • Wartenberg
  • Wörth

Was du in Bayern ohne Bauantrag bauen darfst

Fragen und Antworten

Wer erteilt im Landkreis Erding die Baugenehmigung?

Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.

Quellen und Stand

Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe