Zum Inhalt springen
bauamt.net

Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Landkreis · Bayern · Stand 13.10.2026

  • 89.296Einwohner
  • 928,7km²
  • 22Gemeinden
  • Garmisch-PartenkirchenSitz

Wer im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.

Kontakt und Website

Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.

Website Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Fläche und Bevölkerung

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist mit 96 Einwohnern je km² deutlich dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Bayern (193 je km²). Von 22 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 2.422 Einwohner. Am kleinsten ist Schwaigen (611).

Im Landesvergleich

Geografisch gehört der Landkreis Garmisch-Partenkirchen zum Süden des Landes. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Garmisch-Partenkirchen im Landesvergleich auf Platz 68.

Bauämter in der Nähe

Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:

Gemeinden im Kreisgebiet

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Garmisch-Partenkirchen (28.305), Murnau a.Staffelsee (11.994) und Mittenwald (7.323).

  • Bad Bayersoien
  • Bad Kohlgrub
  • Eschenlohe
  • Ettal
  • Farchant
  • Garmisch-Partenkirchen
  • Grainau
  • Großweil
  • Krün
  • Mittenwald
  • Murnau a.Staffelsee
  • Oberammergau
  • Oberau
  • Ohlstadt
  • Riegsee
  • Saulgrub
  • Schwaigen
  • Seehausen a.Staffelsee
  • Spatzenhausen
  • Uffing a.Staffelsee
  • Unterammergau
  • Wallgau

Vor der Anfrage beim Amt

Fragen und Antworten

Welches Bauamt ist für Landkreis Garmisch-Partenkirchen zuständig?

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.

Wo bekomme ich eine Baulastauskunft?

In Bayern gibt es keine Baulast. Prüf das Grundbuch auf Dienstbarkeiten.

Quellen und Stand

Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe