Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- 89.296Einwohner
- 928,7km²
- 22Gemeinden
- Garmisch-PartenkirchenSitz
Wer im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Kontakt und Website
Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.
Website Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Fläche und Bevölkerung
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist mit 96 Einwohnern je km² deutlich dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Bayern (193 je km²). Von 22 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 2.422 Einwohner. Am kleinsten ist Schwaigen (611).
Im Landesvergleich
Geografisch gehört der Landkreis Garmisch-Partenkirchen zum Süden des Landes. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Garmisch-Partenkirchen im Landesvergleich auf Platz 68.
Bauämter in der Nähe
Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:
- Landkreis Weilheim-Schongau 30,6 km
- Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 36,1 km
- Landkreis Ostallgäu 48,1 km
- Landkreis Starnberg 48,5 km
- Landkreis Miesbach 51,1 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Garmisch-Partenkirchen (28.305), Murnau a.Staffelsee (11.994) und Mittenwald (7.323).
- Bad Bayersoien
- Bad Kohlgrub
- Eschenlohe
- Ettal
- Farchant
- Garmisch-Partenkirchen
- Grainau
- Großweil
- Krün
- Mittenwald
- Murnau a.Staffelsee
- Oberammergau
- Oberau
- Ohlstadt
- Riegsee
- Saulgrub
- Schwaigen
- Seehausen a.Staffelsee
- Spatzenhausen
- Uffing a.Staffelsee
- Unterammergau
- Wallgau
Vor der Anfrage beim Amt
- Tiny House: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Dachgaube: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Welches Bauamt ist für Landkreis Garmisch-Partenkirchen zuständig?
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Wo bekomme ich eine Baulastauskunft?
In Bayern gibt es keine Baulast. Prüf das Grundbuch auf Dienstbarkeiten.
Quellen und Stand
Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden