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Bauamt Landkreis Starnberg: zuständige Bauaufsicht

Landkreis · Bayern · Stand 13.10.2026

  • 139.329Einwohner
  • 430,8km²
  • 14Gemeinden
  • StarnbergSitz

Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Starnberg, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.

Kontakt und Website

Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.

Website Landkreis Starnberg

Fläche und Bevölkerung

Die Bevölkerungsdichte liegt bei 323 je km², in Bayern insgesamt bei 193. Der Landkreis Starnberg ist damit dichter besiedelt als das Land. Andechs ist mit 3.830 Einwohnern die kleinste der 14 Gemeinden, der Median liegt bei 7.847.

Geografie

Geografisch gehört der Landkreis Starnberg zum Süden des Landes. Rang 28 von 96: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Bayern.

Nachbarbezirke

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Alle 14 Gemeinden

Starnberg (24.471), Gauting (21.860) und Gilching (19.062) sind die drei größten Gemeinden.

  • Andechs
  • Berg
  • Feldafing
  • Gauting
  • Gilching
  • Herrsching a.Ammersee
  • Inning a.Ammersee
  • Krailling
  • Pöcking
  • Seefeld
  • Starnberg
  • Tutzing
  • Weßling
  • Wörthsee

Drei Beispiele aus der BayBO

Häufige Fragen

An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen im Landkreis Starnberg?

Bei der Bauaufsicht des Kreises, außer in Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Quellen und Stand

Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

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