Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Miesbach
- 97.152Einwohner
- 866,2km²
- 17Gemeinden
- MiesbachSitz
Wer im Landkreis Miesbach bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Website der Verwaltung
Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Die Bevölkerungsdichte liegt bei 112 je km², in Bayern insgesamt bei 193. Der Landkreis Miesbach ist damit dünner besiedelt als das Land. Bayrischzell ist mit 1.607 Einwohnern die kleinste der 17 Gemeinden, der Median liegt bei 4.820.
Wo der Bezirk liegt
Der Landkreis Miesbach liegt im Süden von Bayern. Unter den 96 Bezirken in Bayern ist der Landkreis Miesbach der 63.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 17,2 km
- Rosenheim 27,1 km
- Landkreis München 30,7 km
- Landkreis Rosenheim 33,5 km
- Landkreis Ebersberg 38,7 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Holzkirchen (16.310), Miesbach (11.573) und Hausham (8.177) sind die drei größten Gemeinden.
- Bad Wiessee
- Bayrischzell
- Fischbachau
- Gmund a.Tegernsee
- Hausham
- Holzkirchen
- Irschenberg
- Kreuth
- Miesbach
- Otterfing
- Rottach-Egern
- Schliersee
- Tegernsee
- Valley
- Waakirchen
- Warngau
- Weyarn
Typische Vorhaben
- Tiny House: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
- Anbau: Verfahren nötig
Fragen und Antworten
Wo stelle ich im Landkreis Miesbach einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Wo bekomme ich eine Baulastauskunft?
In Bayern gibt es keine Baulast. Prüf das Grundbuch auf Dienstbarkeiten.
Quellen und Stand
Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden