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Aufenthaltsraum

Lexikon · Bauordnungsrecht

Raum, der nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt von Menschen bestimmt ist.

Aufenthaltsräume müssen Anforderungen an lichte Höhe, Belichtung und Belüftung erfüllen. Viele Verfahrensfreiheiten gelten nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, etwa Gartenhäuser und Geräteschuppen. Ein Gartenhaus mit Schlafplatz oder Büro verliert deshalb die Verfahrensfreiheit.

Beispiel

Ein Gartenhaus, das als Homeoffice dient, enthält einen Aufenthaltsraum.

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