Denkmalschutz
Schutz von Kulturdenkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes.
Arbeiten an Kulturdenkmälern und oft auch in ihrer Umgebung brauchen eine denkmalrechtliche Genehmigung, auch wenn sie bauordnungsrechtlich verfahrensfrei sind. Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde. Ob ein Gebäude geschützt ist, zeigt die Denkmalliste des Landes.
Beispiel
Für Solarmodule auf einem denkmalgeschützten Haus ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig.