Gebäudeklasse
Einteilung der Gebäude nach Höhe, Zahl und Größe der Nutzungseinheiten.
Die Landesbauordnungen teilen Gebäude in fünf Gebäudeklassen ein. Gebäudeklasse 1 sind freistehende Gebäude mit einer Höhe bis 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² sowie freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude. Mit der Gebäudeklasse steigen die Anforderungen an den Brandschutz.
Beispiel
Ein freistehendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gehört meist zur Gebäudeklasse 1.