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Gebäudeklasse

Lexikon · Bauordnungsrecht

Einteilung der Gebäude nach Höhe, Zahl und Größe der Nutzungseinheiten.

Die Landesbauordnungen teilen Gebäude in fünf Gebäudeklassen ein. Gebäudeklasse 1 sind freistehende Gebäude mit einer Höhe bis 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² sowie freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude. Mit der Gebäudeklasse steigen die Anforderungen an den Brandschutz.

Beispiel

Ein freistehendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gehört meist zur Gebäudeklasse 1.

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