Baugrenze
Im Bebauungsplan festgesetzte Linie, die Gebäude nicht überschreiten dürfen.
Die Baugrenze legt die überbaubare Grundstücksfläche fest. Gebäude und Gebäudeteile dürfen sie nicht überschreiten, ein Vortreten in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden (§ 23 Abs. 3 BauNVO). Nebenanlagen können außerhalb zugelassen werden, wenn der Plan nichts anderes festsetzt.
Beispiel
Ein Wintergarten, der über die Baugrenze ragt, braucht eine Befreiung.