Vorbescheid
Verbindliche Entscheidung der Bauaufsicht über einzelne Fragen eines Vorhabens.
Der Vorbescheid ist die Antwort auf eine Bauvoranfrage. Er gilt je nach Land zwei bis sechs Jahre und kann meist verlängert werden. Er ersetzt die Baugenehmigung nicht, die spätere Behörde ist aber an ihn gebunden.
Beispiel
Der Vorbescheid bestätigt die Bebaubarkeit, der Bauantrag folgt zwei Jahre später.