Verfahrensfrei
Vorhaben, für das weder ein Bauantrag noch eine Anzeige nötig ist.
Verfahrensfreie Vorhaben zählt jede Landesbauordnung in einem Katalog auf, meist in § 61, in Bayern in Art. 57, in Baden-Württemberg im Anhang 1 zu § 50. Für sie musst du die Bauaufsichtsbehörde nicht beteiligen.
Verfahrensfrei bedeutet aber nicht rechtsfrei. Das Vorhaben muss trotzdem den Bebauungsplan, die Abstandsflächen, den Brandschutz und alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Verstößt es dagegen, kann die Behörde nachträglich einschreiten.
Beispiel
Ein Gartenhaus mit 25 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsraum ist im Innenbereich fast überall verfahrensfrei.