Einvernehmen der Gemeinde
Zustimmung der Gemeinde zu Vorhaben, die nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB beurteilt werden.
Über die Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich, im Außenbereich und bei Befreiungen entscheidet die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 36 BauGB). Das Einvernehmen gilt als erteilt, wenn die Gemeinde es nicht binnen zwei Monaten verweigert.
Beispiel
Das Landratsamt fragt bei der Gemeinde an, ob sie dem Neubau im Innenbereich zustimmt.