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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Lexikon · Grundstück

Bescheinigung der Baubehörde, dass Wohnungen in sich abgeschlossen sind.

Für die Begründung von Wohnungseigentum braucht das Grundbuchamt nach § 7 Abs. 4 WEG eine Bescheinigung der Baubehörde, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 WEG vorliegen, und einen Aufteilungsplan. Die Länder können auch Sachverständige zur Ausstellung zulassen.

Beispiel

Ein Zweifamilienhaus soll in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt werden.

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