Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bescheinigung der Baubehörde, dass Wohnungen in sich abgeschlossen sind.
Für die Begründung von Wohnungseigentum braucht das Grundbuchamt nach § 7 Abs. 4 WEG eine Bescheinigung der Baubehörde, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 WEG vorliegen, und einen Aufteilungsplan. Die Länder können auch Sachverständige zur Ausstellung zulassen.
Beispiel
Ein Zweifamilienhaus soll in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt werden.