Zurückstellung
Aussetzen der Entscheidung über einen Bauantrag zur Sicherung der Planung.
Ist keine Veränderungssperre beschlossen, kann die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über einen Bauantrag nach § 15 BauGB für bis zu zwölf Monate aussetzen, wenn zu befürchten ist, dass das Vorhaben die Planung unmöglich macht oder wesentlich erschwert.
Beispiel
Der Antrag für ein Mehrfamilienhaus wird zurückgestellt, weil die Gemeinde gerade einen Bebauungsplan aufstellt.