Zum Inhalt springen
bauamt.net

Abstandsfläche

Lexikon · Bauordnungsrecht

Fläche vor einer Außenwand, die von oberirdischen Gebäuden freizuhalten ist.

Vor den Außenwänden von Gebäuden müssen Abstandsflächen liegen, die von anderen oberirdischen Gebäuden frei bleiben. Ihre Tiefe berechnet sich aus der Wandhöhe H, multipliziert mit einem Faktor, den die Landesbauordnung festlegt, meist 0,4 H. Hinzu kommt eine Mindesttiefe, in den meisten Ländern 3 m.

Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück liegen, dürfen sich aber bis zur Mitte öffentlicher Verkehrsflächen erstrecken. Garagen, Carports, Gartenhäuser und Wärmepumpen sind in bestimmten Grenzen in den Abstandsflächen oder an der Grenze erlaubt.

Beispiel

Eine 6 m hohe Wand braucht bei 0,4 H eine Abstandsfläche von 2,40 m, wegen der Mindesttiefe von 3 m sind es 3 m.

Zum Rechner

Bauantrag · kostenlos anfragen

Architekt oder Bauvorlageberechtigten finden

Vorhaben, Bundesland, Ort: Wir geben deine Anfrage an bis zu drei passende Planer in deiner Region weiter.

  • Regionale Planer
  • Bis zu 3 Angebote
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Bauantrag-Hilfe