Abstandsfläche
Fläche vor einer Außenwand, die von oberirdischen Gebäuden freizuhalten ist.
Vor den Außenwänden von Gebäuden müssen Abstandsflächen liegen, die von anderen oberirdischen Gebäuden frei bleiben. Ihre Tiefe berechnet sich aus der Wandhöhe H, multipliziert mit einem Faktor, den die Landesbauordnung festlegt, meist 0,4 H. Hinzu kommt eine Mindesttiefe, in den meisten Ländern 3 m.
Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück liegen, dürfen sich aber bis zur Mitte öffentlicher Verkehrsflächen erstrecken. Garagen, Carports, Gartenhäuser und Wärmepumpen sind in bestimmten Grenzen in den Abstandsflächen oder an der Grenze erlaubt.
Beispiel
Eine 6 m hohe Wand braucht bei 0,4 H eine Abstandsfläche von 2,40 m, wegen der Mindesttiefe von 3 m sind es 3 m.