Baulast
Öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.
Mit einer Baulast verpflichtet sich ein Eigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich nicht schon aus dem Gesetz ergibt. Typisch sind Abstandsflächen-, Zufahrts- und Stellplatzbaulasten. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und gilt auch gegenüber späteren Eigentümern. Bayern kennt keine Baulast.
Beispiel
Der Nachbar übernimmt eine Abstandsflächenbaulast, damit das Haus näher an die Grenze rücken darf.