Geschossflächenzahl
Verhältnis der Summe aller Vollgeschossflächen zur Grundstücksfläche.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (§ 20 BauNVO). Gemessen wird nach den Außenmaßen in allen Vollgeschossen. Ob Flächen in anderen Geschossen mitgerechnet werden, kann der Bebauungsplan regeln.
Beispiel
Bei 600 m² Grundstück und GFZ 0,8 sind 480 m² Geschossfläche zulässig, also zum Beispiel zwei Vollgeschosse mit je 240 m².