Baulinie
Im Bebauungsplan festgesetzte Linie, auf der gebaut werden muss.
Ist eine Baulinie festgesetzt, muss auf dieser Linie gebaut werden (§ 23 Abs. 2 BauNVO). Ein geringfügiges Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen kann zugelassen werden. Baulinien sichern zum Beispiel eine einheitliche Straßenfront.
Beispiel
In einer Altstadtstraße schreibt die Baulinie vor, dass die Fassaden in einer Flucht stehen.