Zum Inhalt springen
bauamt.net

Baulinie

Lexikon · Planungsrecht

Im Bebauungsplan festgesetzte Linie, auf der gebaut werden muss.

Ist eine Baulinie festgesetzt, muss auf dieser Linie gebaut werden (§ 23 Abs. 2 BauNVO). Ein geringfügiges Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen kann zugelassen werden. Baulinien sichern zum Beispiel eine einheitliche Straßenfront.

Beispiel

In einer Altstadtstraße schreibt die Baulinie vor, dass die Fassaden in einer Flucht stehen.

Mehr zum Thema

Bauantrag · kostenlos anfragen

Bauantrag stellen lassen: Angebote einholen

Ein vollständiger Bauantrag spart Wochen. Bauvorlageberechtigte kennen die Anforderungen deines Bauamts.

  • Regionale Planer
  • Bis zu 3 Angebote
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Bauantrag-Hilfe