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Grundflächenzahl

Lexikon · Planungsrecht

Anteil der Grundstücksfläche, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (§ 19 BauNVO). Garagen, Stellplätze mit Zufahrten und Nebenanlagen werden mitgerechnet, dürfen die zulässige Grundfläche aber um bis zu 50 Prozent überschreiten, höchstens bis zu einer GRZ von 0,8, sofern der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt.

Beispiel

Bei 600 m² Grundstück und GRZ 0,4 sind 240 m² Grundfläche für das Haus zulässig, mit Garage und Zufahrt bis zu 360 m².

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