Schwarzbau
Bauliche Anlage, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtet wurde.
Ein Schwarzbau ist formell rechtswidrig. Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen, die Nutzung untersagen und die Beseitigung anordnen, wenn das Vorhaben nicht nachträglich genehmigt werden kann. Zusätzlich drohen Bußgelder nach der Landesbauordnung.
Beispiel
Ein genehmigungspflichtiger Wintergarten wurde ohne Antrag gebaut und muss nachträglich genehmigt werden.