Abweichung
Zulassung einer Abweichung von Anforderungen der Landesbauordnung.
Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen zulassen, wenn sie mit dem Zweck der Vorschrift und den öffentlichen Belangen vereinbar sind, unter Würdigung nachbarlicher Belange. Häufig geht es um Abstandsflächen. Die Abweichung wird schriftlich beantragt und begründet.
Beispiel
Für eine Dämmung, die in die Abstandsfläche ragt, wird eine Abweichung beantragt, soweit das Land sie nicht ohnehin erlaubt.