Innenbereich
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil ohne qualifizierten Bebauungsplan.
Im unbeplanten Innenbereich ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Umgebung ersetzt hier den Bebauungsplan.
Beispiel
Eine Baulücke in einer gewachsenen Wohnstraße liegt im Innenbereich.