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Wandhöhe

Lexikon · Bauordnungsrecht

Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Wandabschluss.

Die Wandhöhe ist die Grundlage für die Berechnung der Abstandsflächen. Gemessen wird senkrecht von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Dachflächen und Giebel werden je nach Neigung ganz, teilweise oder gar nicht hinzugerechnet. Die Regeln dazu stehen in § 6 der jeweiligen Landesbauordnung, in Baden-Württemberg in § 5.

Bei Garagen und Nebengebäuden nennen die Landesbauordnungen meist die mittlere Wandhöhe, also den Durchschnitt über die Wandlänge, als Grenze für die Verfahrensfreiheit und die Grenzbebauung.

Beispiel

Bei einer Garage, deren Wand vorne 2,60 m und hinten 3,20 m hoch ist, beträgt die mittlere Wandhöhe 2,90 m.

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