Zum Inhalt springen
bauamt.net

Baugenehmigung im Rheinisch-Bergischer Kreis: das zuständige Bauamt

Kreis · Nordrhein-Westfalen · Stand 13.10.2026

  • 284.273Einwohner
  • 437,3km²
  • 8Gemeinden
  • Bergisch GladbachSitz

Der Rheinisch-Bergischer Kreis ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden. Große und Mittlere kreisangehörige Städte haben ein eigenes Bauordnungsamt. Der Kreis ist nur für die übrigen Gemeinden zuständig.

Hier ist nicht der Kreis zuständig

Online-Angebot

Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.

Website Rheinisch-Bergischer Kreis

Bevölkerung und Fläche

Einwohner je km²: 650 (in Nordrhein-Westfalen 529). Der Rheinisch-Bergischer Kreis ist dichter besiedelt als der Durchschnitt. Odenthal ist mit 15.782 Einwohnern die kleinste der 8 Gemeinden, der Median liegt bei 28.078. In Städten mit eigener Bauaufsicht wohnen 229.186 Menschen, das sind etwa 81 Prozent. Die Kreisverwaltung entscheidet nur für die übrigen 55.087.

Lage im Land

Der Rheinisch-Bergischer Kreis liegt im Süden von Nordrhein-Westfalen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Rheinland-Pfalz, Landkreis Altenkirchen, sind es 48,7 km. Nach Einwohnern liegt der Rheinisch-Bergischer Kreis auf Rang 30 von 216 Bauaufsichtsbezirken in Nordrhein-Westfalen.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:

Gemeinden im Kreisgebiet

Bergisch Gladbach (111.361), Wermelskirchen (34.375) und Rösrath (28.709) sind die drei größten Gemeinden.

  • Bergisch Gladbach eigene Bauaufsicht
  • Burscheid
  • Kürten
  • Leichlingen (Rheinland) eigene Bauaufsicht
  • Odenthal
  • Overath eigene Bauaufsicht
  • Rösrath eigene Bauaufsicht
  • Wermelskirchen eigene Bauaufsicht

Was du in Nordrhein-Westfalen ohne Bauantrag bauen darfst

Häufige Fragen

Wer erteilt im Rheinisch-Bergischer Kreis die Baugenehmigung?

Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW 2018.

Quellen und Stand

Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe