Zum Inhalt springen
bauamt.net

Bauamt Rösrath (Nordrhein-Westfalen)

Mittlere kreisangehörige Stadt · Nordrhein-Westfalen · Stand 13.10.2026

  • 28.709Einwohner
  • 38,8km²

Wer in Rösrath baut, hat es mit der städtischen Bauaufsicht zu tun. Rösrath gehört zwar zum Rheinisch-Bergischer Kreis, ist als Mittlere kreisangehörige Stadt aber selbst zuständig.

Rechtsgrundlage: § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.

So erreichst du die Behörde

Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.

Website Rösrath

Stadtteile

Egal in welchem Stadtteil dein Grundstück liegt, zuständig bleibt die Stadt. Diese 1 Teile führt Wikidata:

  • Hoffnungsthal

Postleitzahlen laut Wikidata: 51503

Profil laut Gemeindeverzeichnis

Rösrath ist mit 740 Einwohnern je km² dichter besiedelt als der Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (529 je km²).

Lage im Land

Rösrath liegt im Süden des Rheinisch-Bergischer Kreises, rund 13 km vom Mittelpunkt des Kreises entfernt. Höhenlage laut Wikidata: rund 92 m. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Rheinland-Pfalz, Landkreis Ahrweiler, sind es 41,4 km. Unter den 216 Bezirken in Nordrhein-Westfalen ist Rösrath der 175.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Stadt und Kreis

Rösrath stellt rund 10 Prozent der Einwohner des Rheinisch-Bergischer Kreises. Die übrigen Gemeinden betreut Rheinisch-Bergischer Kreis. Ebenfalls selbst zuständig im Kreis: Overath, Bergisch Gladbach, Wermelskirchen und eine weitere.

Typische Vorhaben

Fragen und Antworten

Wo stelle ich in Rösrath einen Bauantrag?

An die Stadtverwaltung Rösrath. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.

Wer führt das Baulastenverzeichnis?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 BauO NRW 2018.

Quellen und Stand

Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe