Bauamt Rösrath (Nordrhein-Westfalen)
- 28.709Einwohner
- 38,8km²
Wer in Rösrath baut, hat es mit der städtischen Bauaufsicht zu tun. Rösrath gehört zwar zum Rheinisch-Bergischer Kreis, ist als Mittlere kreisangehörige Stadt aber selbst zuständig.
Rechtsgrundlage: § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
So erreichst du die Behörde
Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.
Stadtteile
Egal in welchem Stadtteil dein Grundstück liegt, zuständig bleibt die Stadt. Diese 1 Teile führt Wikidata:
- Hoffnungsthal
Postleitzahlen laut Wikidata: 51503
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Rösrath ist mit 740 Einwohnern je km² dichter besiedelt als der Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (529 je km²).
Lage im Land
Rösrath liegt im Süden des Rheinisch-Bergischer Kreises, rund 13 km vom Mittelpunkt des Kreises entfernt. Höhenlage laut Wikidata: rund 92 m. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Rheinland-Pfalz, Landkreis Ahrweiler, sind es 41,4 km. Unter den 216 Bezirken in Nordrhein-Westfalen ist Rösrath der 175.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Lohmar 6,9 km
- Overath 7,9 km
- Troisdorf 9,5 km
- Bergisch Gladbach 10,7 km
- Siegburg 11,1 km
Stadt und Kreis
Rösrath stellt rund 10 Prozent der Einwohner des Rheinisch-Bergischer Kreises. Die übrigen Gemeinden betreut Rheinisch-Bergischer Kreis. Ebenfalls selbst zuständig im Kreis: Overath, Bergisch Gladbach, Wermelskirchen und eine weitere.
Typische Vorhaben
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
- Photovoltaik und Solar: Verfahrensfrei
- Pergola: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Wo stelle ich in Rösrath einen Bauantrag?
An die Stadtverwaltung Rösrath. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
Wer führt das Baulastenverzeichnis?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 BauO NRW 2018.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden