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bauamt.net

Bauamt Landkreis Schaumburg (Niedersachsen)

Landkreis · Niedersachsen · Stand 13.10.2026

  • 156.841Einwohner
  • 675,7km²
  • 38Gemeinden
  • StadthagenSitz

Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Schaumburg, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Kontaktdaten

Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.

Website Landkreis Schaumburg

Fläche und Bevölkerung

Im Verhältnis zur Fläche leben hier 232 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 173. Von 38 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 1.821 Einwohner. Am kleinsten ist Nordsehl (663).

Wo der Bezirk liegt

Der Landkreis Schaumburg liegt im Süden von Niedersachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Nordrhein-Westfalen, Porta Westfalica, sind es 17 km. Unter den 52 Bezirken in Niedersachsen ist der Landkreis Schaumburg der 20.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:

Städte und Gemeinden

Am größten sind Rinteln (25.602), Stadthagen (22.638) und Bückeburg (19.221).

  • Ahnsen
  • Apelern
  • Auetal
  • Auhagen
  • Bad Eilsen
  • Bad Nenndorf
  • Beckedorf
  • Buchholz
  • Bückeburg
  • Hagenburg
  • Haste
  • Heeßen
  • Helpsen
  • Hespe
  • Heuerßen
  • Hohnhorst
  • Hülsede
  • Lauenau
  • Lauenhagen
  • Lindhorst
  • Luhden
  • Lüdersfeld
  • Meerbeck
  • Messenkamp
  • Niedernwöhren
  • Nienstädt
  • Nordsehl
  • Obernkirchen
  • Pohle
  • Pollhagen
  • Rinteln
  • Rodenberg
  • Sachsenhagen
  • Seggebruch
  • Stadthagen
  • Suthfeld
  • Wiedensahl
  • Wölpinghausen

Typische Vorhaben

Fragen und Antworten

Wo stelle ich im Landkreis Schaumburg einen Bauantrag?

An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.

Quellen und Stand

Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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