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Wer genehmigt Bauvorhaben im Kreis Minden-Lübbecke?

Kreis · Nordrhein-Westfalen · Stand 13.10.2026

  • 320.557Einwohner
  • 1.152,4km²
  • 11Gemeinden
  • MindenSitz

Wer im Kreis Minden-Lübbecke bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden. Große und Mittlere kreisangehörige Städte haben ein eigenes Bauordnungsamt. Der Kreis ist nur für die übrigen Gemeinden zuständig.

Städte mit eigener Bauaufsicht im Kreis

Kontaktdaten

Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.

Website Kreis Minden-Lübbecke

Bevölkerung und Fläche

Einwohner je km²: 278 (in Nordrhein-Westfalen 529). Der Kreis Minden-Lübbecke ist dünner besiedelt als der Durchschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Preußisch Oldendorf mit 12.439 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 25.340. In Städten mit eigener Bauaufsicht wohnen 248.885 Menschen, das sind etwa 78 Prozent. Die Kreisverwaltung entscheidet nur für die übrigen 71.672.

Lage und Größe

Der Kreis Minden-Lübbecke liegt im Nordosten von Nordrhein-Westfalen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Niedersachsen, Landkreis Schaumburg, sind es 18 km. Unter den 216 Bezirken in Nordrhein-Westfalen ist der Kreis Minden-Lübbecke der 24.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:

Städte und Gemeinden

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Minden (84.013), Bad Oeynhausen (50.620) und Porta Westfalica (36.521).

  • Bad Oeynhausen eigene Bauaufsicht
  • Espelkamp eigene Bauaufsicht
  • Hille
  • Hüllhorst
  • Lübbecke eigene Bauaufsicht
  • Minden eigene Bauaufsicht
  • Petershagen eigene Bauaufsicht
  • Porta Westfalica eigene Bauaufsicht
  • Preußisch Oldendorf
  • Rahden
  • Stemwede

Typische Vorhaben

Kurz beantwortet

Wo stelle ich im Kreis Minden-Lübbecke einen Bauantrag?

An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW 2018.

Wo bekomme ich eine Baulastauskunft?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 BauO NRW 2018.

Quellen und Stand

Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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