Bauamt Bornheim: zuständige Bauaufsicht
- 48.203Einwohner
- 82,7km²
In Bornheim ist die Stadtverwaltung Bauaufsichtsbehörde. Der Rhein-Sieg-Kreis ist für Grundstücke im Stadtgebiet nicht zuständig.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
So erreichst du die Behörde
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Für alle Stadtteile zuständig
Wikidata verzeichnet für Bornheim 14 Stadt- und Ortsteile, alle im Bezirk der städtischen Bauaufsicht:
- Bornheim
- Brenig
- Dersdorf
- Hemmerich
- Hersel
- Kardorf
- Merten
- Roisdorf
- Rösberg
- Sechtem
- Uedorf
- Walberberg
- Waldorf
- Widdig
Postleitzahlen im Gebiet: 53332
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Einwohner je km²: 583 (in Nordrhein-Westfalen 529). Bornheim ist ähnlich dicht besiedelt wie der Durchschnitt.
Einordnung im Land
Vom Mittelpunkt des Rhein-Sieg-Kreises aus gesehen liegt Bornheim im Westen (17,3 km). Laut Wikidata liegt Bornheim auf etwa 55 m Höhe. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz liegt 25,7 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt Bornheim im Landesvergleich auf Platz 112.
Bauämter in der Nähe
Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:
- Niederkassel 6,7 km
- Wesseling 7,1 km
- Bonn 7,3 km
- Brühl 11,1 km
- Troisdorf 12,3 km
Bornheim im Rhein-Sieg-Kreis
Etwa 8 Prozent der Bevölkerung des Rhein-Sieg-Kreises leben in Bornheim. Für Gemeinden ohne eigene Bauaufsicht ist die Kreisverwaltung zuständig: Rhein-Sieg-Kreis. Gleicher Status im Kreis: Königswinter, Rheinbach, Sankt Augustin und 7 weitere.
Vor der Anfrage beim Amt
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
- Wintergarten: Verfahrensfrei
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Welches Bauamt ist für Bornheim zuständig?
Die städtische Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden