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bauamt.net

Bauamt Bornheim: zuständige Bauaufsicht

Mittlere kreisangehörige Stadt · Nordrhein-Westfalen · Stand 13.10.2026

  • 48.203Einwohner
  • 82,7km²

In Bornheim ist die Stadtverwaltung Bauaufsichtsbehörde. Der Rhein-Sieg-Kreis ist für Grundstücke im Stadtgebiet nicht zuständig.

Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.

So erreichst du die Behörde

Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.

Website Bornheim

Für alle Stadtteile zuständig

Wikidata verzeichnet für Bornheim 14 Stadt- und Ortsteile, alle im Bezirk der städtischen Bauaufsicht:

  • Bornheim
  • Brenig
  • Dersdorf
  • Hemmerich
  • Hersel
  • Kardorf
  • Merten
  • Roisdorf
  • Rösberg
  • Sechtem
  • Uedorf
  • Walberberg
  • Waldorf
  • Widdig

Postleitzahlen im Gebiet: 53332

Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis

Einwohner je km²: 583 (in Nordrhein-Westfalen 529). Bornheim ist ähnlich dicht besiedelt wie der Durchschnitt.

Einordnung im Land

Vom Mittelpunkt des Rhein-Sieg-Kreises aus gesehen liegt Bornheim im Westen (17,3 km). Laut Wikidata liegt Bornheim auf etwa 55 m Höhe. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz liegt 25,7 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt Bornheim im Landesvergleich auf Platz 112.

Bauämter in der Nähe

Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:

Bornheim im Rhein-Sieg-Kreis

Etwa 8 Prozent der Bevölkerung des Rhein-Sieg-Kreises leben in Bornheim. Für Gemeinden ohne eigene Bauaufsicht ist die Kreisverwaltung zuständig: Rhein-Sieg-Kreis. Gleicher Status im Kreis: Königswinter, Rheinbach, Sankt Augustin und 7 weitere.

Vor der Anfrage beim Amt

Fragen und Antworten

Welches Bauamt ist für Bornheim zuständig?

Die städtische Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.

Quellen und Stand

Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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