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bauamt.net

Bauamt Sankt Augustin: zuständige Bauaufsicht

Mittlere kreisangehörige Stadt · Nordrhein-Westfalen · Stand 13.10.2026

  • 56.521Einwohner
  • 34,2km²

Baugenehmigungen für Sankt Augustin erteilt die Stadt. Den Status als Mittlere kreisangehörige Stadt verdankt sie ihrer Größe, der Rhein-Sieg-Kreis bleibt für die kleineren Gemeinden zuständig.

„die kreisfreien Städte, die Großen kreisangehörigen Städte und die Mittleren kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden“

Website der Verwaltung

Viele Verwaltungen bieten Termine für Bauberatung online an. Den Zugang findest du über die Startseite.

Website Sankt Augustin

Ortsteile im Zuständigkeitsbereich

Auch in den Stadtteilen entscheidet Sankt Augustin selbst. Laut Wikidata sind das 8:

  • Birlinghoven
  • Buisdorf
  • Hangelar
  • Meindorf
  • Menden
  • Mülldorf
  • Niederpleis
  • Sankt Augustin-Ort

Postleitzahlen laut Wikidata: 53757

Fläche und Bevölkerung

Im Verhältnis zur Fläche leben hier 1.652 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 529.

Im Landesvergleich

Vom Mittelpunkt des Rhein-Sieg-Kreises aus gesehen liegt Sankt Augustin im Nordwesten (5 km). Laut Wikidata liegt Sankt Augustin auf etwa 65 m Höhe. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz liegt 27,3 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Rang 94 von 216: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Nordrhein-Westfalen.

Nachbarbezirke

Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:

Sankt Augustin im Rhein-Sieg-Kreis

Mit 56.521 Einwohnern ist Sankt Augustin eine größere Mittelstadt. Kreisangehörige Orte ohne eigenes Bauamt wenden sich an Rhein-Sieg-Kreis. Auch selbst zuständig: Meckenheim, Hennef (Sieg), Königswinter und 7 weitere.

Drei Beispiele aus der BauO NRW 2018

Kurz beantwortet

An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen in Sankt Augustin?

Bei der städtischen Bauaufsicht.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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