Bauamt Landkreis Kronach (Bayern)
- 64.545Einwohner
- 643,4km²
- 18Gemeinden
- KronachSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Kronach ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Kontakt und Website
Die offizielle Internetseite nennt Zuständigkeiten nach Ortsteilen, Sprechzeiten und Antragsformulare.
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 100 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 193. Von 18 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 3.047 Einwohner. Am kleinsten ist Tschirn (504).
Lage im Land
Der Landkreis Kronach liegt im Norden von Bayern. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Thüringen, Landkreis Sonneberg, sind es 19,2 km. Unter den 96 Bezirken in Bayern ist der Landkreis Kronach der 85.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Landkreis Sonneberg 19,2 km, Thüringen
- Landkreis Kulmbach 27,1 km
- Landkreis Lichtenfels 30,2 km
- Coburg 30,3 km
- Landkreis Coburg 33 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Kronach (16.616), Küps (7.697) und Stockheim (4.723).
- Kronach
- Küps
- Ludwigsstadt
- Marktrodach
- Mitwitz
- Nordhalben
- Pressig
- Reichenbach
- Schneckenlohe
- Steinbach a.Wald
- Steinwiesen
- Stockheim
- Tettau
- Teuschnitz
- Tschirn
- Wallenfels
- Weißenbrunn
- Wilhelmsthal
Typische Vorhaben
- Dachgaube: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Pool: Verfahrensfrei
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
Häufige Fragen
Wo stelle ich im Landkreis Kronach einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden