Bauamt Landkreis Kelheim (Bayern)
- 126.037Einwohner
- 1.019,8km²
- 24Gemeinden
- KelheimSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Kelheim ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Kontakt und Website
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Der Landkreis Kelheim ist mit 124 Einwohnern je km² dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Bayern (193 je km²). Von 24 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 2.280 Einwohner. Am kleinsten ist Kirchdorf (934).
Geografie
Geografisch gehört der Landkreis Kelheim zum Südosten des Landes. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Kelheim im Landesvergleich auf Platz 43.
Bauämter in der Nähe
Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:
- Regensburg 27,8 km
- Landkreis Regensburg 29,9 km
- Ingolstadt 30,6 km
- Landkreis Freising 36,7 km
- Landkreis Eichstätt 37,9 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Am größten sind Kelheim (17.066), Mainburg (15.271) und Abensberg (15.061).
- Abensberg
- Aiglsbach
- Attenhofen
- Bad Abbach
- Biburg
- Elsendorf
- Essing
- Hausen
- Herrngiersdorf
- Ihrlerstein
- Kelheim
- Kirchdorf
- Langquaid
- Mainburg
- Neustadt a.d.Donau
- Painten
- Riedenburg
- Rohr i.NB
- Saal a.d.Donau
- Siegenburg
- Teugn
- Train
- Volkenschwand
- Wildenberg
Vor der Anfrage beim Amt
- Garage: Verfahrensfrei
- Tiny House: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Wintergarten: Verfahren nötig
Fragen und Antworten
Welches Bauamt ist für Landkreis Kelheim zuständig?
Der Landkreis Kelheim, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden