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Bauamt Landkreis Böblingen: zuständige Bauaufsicht

Landkreis · Baden-Württemberg · Stand 13.10.2026

  • 395.167Einwohner
  • 617,8km²
  • 26Gemeinden
  • BöblingenSitz

Der Landkreis Böblingen ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.

Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.

So erreichst du die Behörde

Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.

Website Landkreis Böblingen

Fläche und Bevölkerung

Auf 617,8 km² kommen 395.167 Menschen, also 640 je km² gegenüber 315 im Landesschnitt. Von 26 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 9.302 Einwohner. Am kleinsten ist Deckenpfronn (3.274).

Einordnung im Land

Der Bezirk liegt in der Mitte von Baden-Württemberg. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Böblingen im Landesvergleich auf Platz 8.

Bauämter in der Nähe

Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:

Städte und Gemeinden

Am größten sind Sindelfingen (61.422), Böblingen (51.483) und Leonberg (49.480).

  • Aidlingen
  • Altdorf
  • Bondorf
  • Böblingen
  • Deckenpfronn
  • Ehningen
  • Grafenau
  • Gärtringen
  • Gäufelden
  • Herrenberg
  • Hildrizhausen
  • Holzgerlingen
  • Jettingen
  • Leonberg
  • Magstadt
  • Mötzingen
  • Nufringen
  • Renningen
  • Rutesheim
  • Schönaich
  • Sindelfingen
  • Steinenbronn
  • Waldenbuch
  • Weil der Stadt
  • Weil im Schönbuch
  • Weissach

Vor der Anfrage beim Amt

Häufige Fragen

Welches Bauamt ist für Landkreis Böblingen zuständig?

Der Landkreis Böblingen, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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