Untere Baurechtsbehörde Zollernalbkreis
- 193.326Einwohner
- 917,6km²
- 25Gemeinden
- BalingenSitz
Der Zollernalbkreis ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.
Website der Verwaltung
Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.
Fläche und Bevölkerung
Der Zollernalbkreis ist mit 211 Einwohnern je km² dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg (315 je km²). Von 25 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 3.812 Einwohner. Am kleinsten ist Zimmern unter der Burg (436).
Lage im Land
Der Zollernalbkreis liegt im Süden von Baden-Württemberg. Unter den 44 Bezirken in Baden-Württemberg ist der Zollernalbkreis der 28.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Landkreis Rottweil 25,8 km
- Landkreis Tübingen 27,7 km
- Landkreis Sigmaringen 28,6 km
- Landkreis Reutlingen 31,6 km
- Landkreis Tuttlingen 33 km
Alle 25 Gemeinden
Albstadt (46.950), Balingen (35.623) und Hechingen (19.807) sind die drei größten Gemeinden.
- Albstadt
- Balingen
- Bisingen
- Bitz
- Burladingen
- Dautmergen
- Dormettingen
- Dotternhausen
- Geislingen
- Grosselfingen
- Haigerloch
- Hausen am Tann
- Hechingen
- Jungingen
- Meßstetten
- Nusplingen
- Obernheim
- Rangendingen
- Ratshausen
- Rosenfeld
- Schömberg
- Straßberg
- Weilen unter den Rinnen
- Winterlingen
- Zimmern unter der Burg
Typische Vorhaben
- Stellplatz: Verfahrensfrei
- Dachgaube: Verfahren nötig
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Häufige Fragen
Wo stelle ich im Zollernalbkreis einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.
Quellen und Stand
Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden