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Untere Baurechtsbehörde Zollernalbkreis

Landkreis · Baden-Württemberg · Stand 13.10.2026

  • 193.326Einwohner
  • 917,6km²
  • 25Gemeinden
  • BalingenSitz

Der Zollernalbkreis ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.

Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.

Website der Verwaltung

Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.

Website Zollernalbkreis

Fläche und Bevölkerung

Der Zollernalbkreis ist mit 211 Einwohnern je km² dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg (315 je km²). Von 25 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 3.812 Einwohner. Am kleinsten ist Zimmern unter der Burg (436).

Lage im Land

Der Zollernalbkreis liegt im Süden von Baden-Württemberg. Unter den 44 Bezirken in Baden-Württemberg ist der Zollernalbkreis der 28.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Alle 25 Gemeinden

Albstadt (46.950), Balingen (35.623) und Hechingen (19.807) sind die drei größten Gemeinden.

  • Albstadt
  • Balingen
  • Bisingen
  • Bitz
  • Burladingen
  • Dautmergen
  • Dormettingen
  • Dotternhausen
  • Geislingen
  • Grosselfingen
  • Haigerloch
  • Hausen am Tann
  • Hechingen
  • Jungingen
  • Meßstetten
  • Nusplingen
  • Obernheim
  • Rangendingen
  • Ratshausen
  • Rosenfeld
  • Schömberg
  • Straßberg
  • Weilen unter den Rinnen
  • Winterlingen
  • Zimmern unter der Burg

Typische Vorhaben

Häufige Fragen

Wo stelle ich im Zollernalbkreis einen Bauantrag?

An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.

Quellen und Stand

Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe