Einfriedung
Abgrenzung eines Grundstücks durch Zaun, Mauer oder Hecke.
Einfriedungen sind bis zu einer bestimmten Höhe in allen Ländern verfahrensfrei, meist bis 2 m und außer im Außenbereich. Höhe und Gestaltung können Bebauungsplan oder Satzung beschränken, Grenzabstände regeln die Nachbarrechtsgesetze.
Beispiel
Ein 1,80 m hoher Sichtschutzzaun ist im Innenbereich meist verfahrensfrei.