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Einfriedung

Lexikon · Bauordnungsrecht

Abgrenzung eines Grundstücks durch Zaun, Mauer oder Hecke.

Einfriedungen sind bis zu einer bestimmten Höhe in allen Ländern verfahrensfrei, meist bis 2 m und außer im Außenbereich. Höhe und Gestaltung können Bebauungsplan oder Satzung beschränken, Grenzabstände regeln die Nachbarrechtsgesetze.

Beispiel

Ein 1,80 m hoher Sichtschutzzaun ist im Innenbereich meist verfahrensfrei.

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