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Baugenehmigung

Lexikon · Verfahren

Bescheid der Bauaufsichtsbehörde, dass einem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt der unteren Bauaufsichtsbehörde. Sie stellt fest, dass das Vorhaben mit den im Verfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt, und gibt den Bau frei. Sie wird unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt, betrifft also nicht das Verhältnis zum Nachbarn nach dem Zivilrecht.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb der Frist der Landesbauordnung nicht mit dem Bau begonnen wird oder die Arbeiten zu lange unterbrochen werden.

Beispiel

Für den Anbau eines Wohnzimmers ohne Bebauungsplan erteilt das Landratsamt nach Prüfung eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren.

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