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Bebauungsplan

Lexikon · Planungsrecht

Gemeindliche Satzung, die festlegt, was auf den Grundstücken gebaut werden darf.

Der Bebauungsplan setzt Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen und weitere Einzelheiten fest. Ein qualifizierter Bebauungsplan regelt die Zulässigkeit abschließend (§ 30 Abs. 1 BauGB). Er ist öffentlich und kann bei der Gemeinde eingesehen werden.

Beispiel

Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet mit GRZ 0,4 und zwei Vollgeschossen fest.

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