Kenntnisgabeverfahren
Baden-württembergisches Verfahren ohne Genehmigung, vergleichbar der Genehmigungsfreistellung.
Im Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO Baden-Württemberg reichst du die Bauvorlagen bei der Gemeinde ein. Die Baurechtsbehörde erteilt keine Genehmigung. Gebaut werden darf nach Ablauf der gesetzlichen Fristen, wenn keine Untersagung erfolgt. Voraussetzung ist ein qualifizierter Bebauungsplan.
Beispiel
Ein Wohnhaus im Baugebiet einer schwäbischen Gemeinde läuft im Kenntnisgabeverfahren.