Nutzungsänderung
Änderung der genehmigten Nutzung einer Anlage.
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn eine Anlage anders genutzt wird als genehmigt und für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten können. Sie ist genehmigungspflichtig, es sei denn, für die neue Nutzung gelten keine anderen oder weitergehenden Anforderungen.
Beispiel
Aus einem Ladenlokal im Erdgeschoss soll eine Wohnung werden.