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bauamt.net

Nutzungsänderung

Lexikon · Verfahren

Änderung der genehmigten Nutzung einer Anlage.

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn eine Anlage anders genutzt wird als genehmigt und für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten können. Sie ist genehmigungspflichtig, es sei denn, für die neue Nutzung gelten keine anderen oder weitergehenden Anforderungen.

Beispiel

Aus einem Ladenlokal im Erdgeschoss soll eine Wohnung werden.

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