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Stellplatzpflicht

Lexikon · Bauordnungsrecht

Pflicht, bei bestimmten Vorhaben Stellplätze für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder herzustellen.

Die Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze ergibt sich aus der Landesbauordnung oder aus einer Stellplatzsatzung der Gemeinde. Mehrere Länder haben die landesrechtliche Pflicht für Wohnungen abgeschafft und überlassen sie den Gemeinden. Teilweise können Stellplätze abgelöst werden.

Beispiel

Für eine neue Einliegerwohnung verlangt die Stellplatzsatzung einen zusätzlichen Stellplatz.

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