Zum Inhalt springen
bauamt.net

Sonderbau

Lexikon · Bauordnungsrecht

Anlage oder Raum besonderer Art oder Nutzung mit erhöhten Anforderungen.

Sonderbauten sind zum Beispiel Hochhäuser, große Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Schulen und Kindertagesstätten. Die Landesbauordnung zählt sie in einer eigenen Vorschrift auf. Für Sonderbauten gilt das reguläre Baugenehmigungsverfahren mit umfassender Prüfung.

Beispiel

Eine Gaststätte mit mehr als 40 Gastplätzen kann ein Sonderbau sein.

Bauantrag · kostenlos anfragen

Genehmigung nötig? Fachleute aus deiner Region fragen

Vorhaben, Bundesland, Ort: Wir geben deine Anfrage an bis zu drei passende Planer in deiner Region weiter.

  • Regionale Planer
  • Bis zu 3 Angebote
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Bauantrag-Hilfe