Sonderbau
Anlage oder Raum besonderer Art oder Nutzung mit erhöhten Anforderungen.
Sonderbauten sind zum Beispiel Hochhäuser, große Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Schulen und Kindertagesstätten. Die Landesbauordnung zählt sie in einer eigenen Vorschrift auf. Für Sonderbauten gilt das reguläre Baugenehmigungsverfahren mit umfassender Prüfung.
Beispiel
Eine Gaststätte mit mehr als 40 Gastplätzen kann ein Sonderbau sein.