Bestandsschutz
Schutz einer rechtmäßig errichteten Anlage vor neuen Anforderungen.
Eine Anlage, die einmal genehmigt oder rechtmäßig errichtet wurde, darf grundsätzlich so weiter bestehen und genutzt werden, auch wenn sich das Recht ändert. Der Bestandsschutz endet bei wesentlichen Änderungen, längerer Nutzungsaufgabe oder Nutzungsänderung. Bei konkreten Gefahren kann die Behörde auch für Bestandsbauten Anforderungen stellen.
Beispiel
Ein 1965 genehmigtes Haus darf trotz heute größerer Abstandsflächen stehen bleiben.