Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang für alle Vorhaben außer Sonderbauten.
Im vereinfachten Verfahren prüft die Behörde vor allem das Bauplanungsrecht, beantragte Abweichungen und je nach Land weitere ausgewählte Vorschriften. Den übrigen Anforderungen müssen Bauherrschaft und Planer selbst gerecht werden. Es ist das Regelverfahren für Wohnhäuser und kleinere Gewerbebauten.
Beispiel
Ein Einfamilienhaus im unbeplanten Innenbereich wird im vereinfachten Verfahren genehmigt.