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Brandwand

Lexikon · Bauordnungsrecht

Wand, die die Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude oder Brandabschnitte verhindert.

Brandwände sind an Grundstücksgrenzen und zwischen aneinandergebauten Gebäuden vorgeschrieben, wenn die Abstände klein sind. Solaranlagen, Dachaufbauten und Gauben müssen zu Brandwänden Abstände einhalten, die die Landesbauordnung nennt.

Beispiel

Bei einem Reihenhaus trennt eine Brandwand das eigene Haus vom Nachbarhaus.

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